Die 10 wich­tigs­ten Fra­gen zur Zeit­ar­beit für Sie beantwortet

Die 10 wich­tigs­ten Fra­gen zu Zeit­ar­beit. Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden.

Die 10 wich­tigs­ten Fra­gen zur Zeit­ar­beit: Über kaum ein Arbeits­mo­dell sind so vie­le Mythen im Umlauf wie über die Zeit­ar­beit. War die Zeit­ar­beit ganz frü­her tat­säch­lich für die Arbeit­neh­mer mit Nach­tei­len ver­bun­den, so hat sich die­ses ver­al­te­te Bild heut­zu­ta­ge deut­lich ins Posi­ti­ve gewan­delt. Uns von Expert ist es ein Anlie­gen, Licht in die­ses Dun­kel zu brin­gen.

Schicht­ar­beit bzw. Schicht­dienst wird über­all dort ein­ge­setzt, wo ein kon­ti­nu­ier­li­cher Betrieb oder eine Tätig­keit erfor­der­lich oder gewünscht ist, der über das täg­li­che Arbeits­vo­lu­men eines nor­ma­len Arbeit­neh­mers hin­aus­geht. Es fin­det also immer die­sel­be Tätig­keit „rund um die Uhr“ am sel­ben Ort statt, mit dem Unter­schied, dass ver­schie­de­ne Mit­ar­bei­ter­grup­pen par­al­lel zuein­an­der arbei­ten und sich nach­ein­an­der ablö­sen. Die Schicht­ein­tei­lung und Zusam­men­set­zung erfolgt durch den Arbeit­ge­ber.

Zeit­ar­beit lässt sich als eine Art Drei­ecks­ver­hält­nis zwi­schen dem Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men, dem Zeit­ar­bei­ter und dem Ent­leih­un­ter­neh­men defi­nie­ren. Das Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men über­lässt sei­ne Zeit­ar­bei­ter einem Drit­ten (dem Kun­den­un­ter­neh­men) zum Zwe­cke der Arbeits­er­brin­gung.

Auf jeden Fall. Arbeit­neh­mer, die sich im Kun­den­un­ter­neh­men bewäh­ren, wer­den meis­tens in ein fes­tes Arbeits­ver­hält­nis über­nom­men. Bis es soweit ist, genie­ßen Sie als Arbeit­neh­mer vol­le Fle­xi­bi­li­tät.

Doch nicht nur das. Wir unter­stüt­zen Sie auch per­sön­lich und ganz­heit­lich bei der Job­su­che. Machen Sie sich hier mit den per­sön­li­chen Grund­sät­zen unse­rer täg­li­chen Arbeit und wei­te­ren Vor­tei­len ver­traut.

Ja. Denn wir sind Mit­glied im Bun­des­ar­beit­ge­ber­ver­band der Per­so­nal­dienst­leis­ter (BAP). Das bedeu­tet, dass auf­grund der Tarif­bin­dung alle unse­re Mit­ar­bei­ter ange­mes­sen und fair bezahlt wer­den und auch Anspruch auf zusätz­li­che Leis­tun­gen haben, wie Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld oder ver­mö­gen­wirk­sa­me Leis­tun­gen. Auch Bran­chen­zu­schlä­ge oder Zuschlä­ge für Sonn‑, Fei­er­tags- oder ‑Nacht­ar­beit sind Stan­dard.

Nein, eher umge­kehrt. Für die Zeit­ar­beit gel­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der Tarif­ver­trä­ge, die ein fai­re Ent­loh­nung garan­tie­ren. Oft­mals wer­den sogar für bestimm­te Bran­chen Zuschlä­ge gezahlt.

Das Modell der Zeit­ar­beit ist mitt­ler­wei­le so eta­bliert, dass es fast über­all bran­chen­über­grei­fend vor­kommt. Beson­ders im Dienst­leis­tungs­sek­tor und im pro­du­zie­ren­den und ‑tech­ni­schen Gewer­be ist Zeit­ar­beit häu­fig anzu­tref­fen. Hier sind eine Viel­zahl von Berufs­bil­dern gefragt, von Hand­wer­kern über Schrei­ner bis hin zu Elek­tri­kern und Inge­nieu­ren.

Defi­ni­tiv. Denn wir ver­mit­teln auch in Berufs­fel­der wie Pro­duk­ti­on, Mon­ta­ge oder Hel­fer­tä­tig­kei­ten. Der Vor­teil ist, dass Sie dabei gleich ers­te Berufs­er­fah­rung sam­meln und beruf­li­che Kon­tak­te knüp­fen kön­nen. Außer­dem kön­nen Sie durch ent­spre­chen­de Teil­qua­li­fi­zie­run­gen, die wir auch anbie­ten, den Grund­stein für Ihr beruf­li­ches Vor­wärts­kom­men legen. Nut­zen Sie jetzt die­se Chan­ce. Unsere Stellenangebote werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Equal Pay bedeu­tet, dass Leih­ar­bei­ter ab einer Beschäf­ti­gungs­dau­er von 9 Mona­ten beim sel­ben Betrieb Anspruch auf das­sel­be Gehalt haben wie die fest­an­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter. Das Prin­zip des „Equal Pay“ ist in §8 des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz fest­ge­legt.

Der entscheidende Vorteil ist der Faktor der Flexibilität. Die Unternehmen müssen auf veränderte Auftragslagen schnell reagieren können. Kommt zum Beispiel überraschend ein Großauftrag rein, kann der Personalbedarf durch die Zeitarbeit abgefangen werden, bis anschließend wieder die Stammbelegschaft am Zug ist. Das danach die Zeitarbeiter einfach auf der Straße landen würden, ist ein Irrtum. Denn sie sind fest nach einem bestimmten Zeitraum fest angestellt.

Es gibt keinen Unterschied. Die Differenzierung zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit bedeutet lediglich, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht beim Arbeitgeber (Enleihunternehmen) einsetzt, sondern bei einem Drittunternehmen zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung.

Branchenzuschläge sind das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Zeitarbeiter enthalten demnach Zuschläge auf ihre Tariflöhne, sofern sie für einen gewissen Mindestzeitraum beim Kundenunternehmen beschäftigt sind.