Die 10 wichtigsten Fragen zu Zeitarbeit. Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden.
Die 10 wichtigsten Fragen zur Zeitarbeit: Über kaum ein Arbeitsmodell sind so viele Mythen im Umlauf wie über die Zeitarbeit. War die Zeitarbeit ganz früher tatsächlich für die Arbeitnehmer mit Nachteilen verbunden, so hat sich dieses veraltete Bild heutzutage deutlich ins Positive gewandelt. Uns von Expert ist es ein Anliegen, Licht in dieses Dunkel zu bringen.
Schichtarbeit bzw. Schichtdienst wird überall dort eingesetzt, wo ein kontinuierlicher Betrieb oder eine Tätigkeit erforderlich oder gewünscht ist, der über das tägliche Arbeitsvolumen eines normalen Arbeitnehmers hinausgeht. Es findet also immer dieselbe Tätigkeit „rund um die Uhr“ am selben Ort statt, mit dem Unterschied, dass verschiedene Mitarbeitergruppen parallel zueinander arbeiten und sich nacheinander ablösen. Die Schichteinteilung und Zusammensetzung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Zeitarbeiter und dem Entleihunternehmen definieren. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seine Zeitarbeiter einem Dritten (dem Kundenunternehmen) zum Zwecke der Arbeitserbringung.
Auf jeden Fall. Arbeitnehmer, die sich im Kundenunternehmen bewähren, werden meistens in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Bis es soweit ist, genießen Sie als Arbeitnehmer volle Flexibilität.
Doch nicht nur das. Wir unterstützen Sie auch persönlich und ganzheitlich bei der Jobsuche. Machen Sie sich hier mit den persönlichen Grundsätzen unserer täglichen Arbeit und weiteren Vorteilen vertraut.
Ja. Denn wir sind Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Das bedeutet, dass aufgrund der Tarifbindung alle unsere Mitarbeiter angemessen und fair bezahlt werden und auch Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenwirksame Leistungen. Auch Branchenzuschläge oder Zuschläge für Sonn‑, Feiertags- oder ‑Nachtarbeit sind Standard.
Nein, eher umgekehrt. Für die Zeitarbeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Tarifverträge, die ein faire Entlohnung garantieren. Oftmals werden sogar für bestimmte Branchen Zuschläge gezahlt.
Das Modell der Zeitarbeit ist mittlerweile so etabliert, dass es fast überall branchenübergreifend vorkommt. Besonders im Dienstleistungssektor und im produzierenden und ‑technischen Gewerbe ist Zeitarbeit häufig anzutreffen. Hier sind eine Vielzahl von Berufsbildern gefragt, von Handwerkern über Schreiner bis hin zu Elektrikern und Ingenieuren.
Definitiv. Denn wir vermitteln auch in Berufsfelder wie Produktion, Montage oder Helfertätigkeiten. Der Vorteil ist, dass Sie dabei gleich erste Berufserfahrung sammeln und berufliche Kontakte knüpfen können. Außerdem können Sie durch entsprechende Teilqualifizierungen, die wir auch anbieten, den Grundstein für Ihr berufliches Vorwärtskommen legen. Nutzen Sie jetzt diese Chance. Unsere Stellenangebote werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Equal Pay bedeutet, dass Leiharbeiter ab einer Beschäftigungsdauer von 9 Monaten beim selben Betrieb Anspruch auf dasselbe Gehalt haben wie die festangestellten Mitarbeiter. Das Prinzip des „Equal Pay“ ist in §8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt.
Der entscheidende Vorteil ist der Faktor der Flexibilität. Die Unternehmen müssen auf veränderte Auftragslagen schnell reagieren können. Kommt zum Beispiel überraschend ein Großauftrag rein, kann der Personalbedarf durch die Zeitarbeit abgefangen werden, bis anschließend wieder die Stammbelegschaft am Zug ist. Das danach die Zeitarbeiter einfach auf der Straße landen würden, ist ein Irrtum. Denn sie sind fest nach einem bestimmten Zeitraum fest angestellt.
Es gibt keinen Unterschied. Die Differenzierung zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit bedeutet lediglich, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht beim Arbeitgeber (Enleihunternehmen) einsetzt, sondern bei einem Drittunternehmen zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung.
Branchenzuschläge sind das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Zeitarbeiter enthalten demnach Zuschläge auf ihre Tariflöhne, sofern sie für einen gewissen Mindestzeitraum beim Kundenunternehmen beschäftigt sind.
Weitere Informationen zur Zeitarbeit:
https://metall-tarif.info/gehaltsrechner/
https://www.ingenieur.de/gehaltstest/